wie verhält man sich, wenn man wegen download und besitz von sogenannten Hacker-Tools (§ 202c STGB) vernommen werden soll, ich hab gelesen, ich muss da nicht unbedingt hin nur vielleicht ist das ja ein Irrtum und ich kanns ohne viel Aufwand regeln, bovor die noch irrtümlich einen Gerichtstermin mach...